Jobroller

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Wer jobroller fährt, spart bis zu 46 %
gegenüber einem Barkauf.

Was ist Jobroller?

Jobroller ist ein innovatives Leasingmodell, das speziell für E-Chopper,
E-Scooter Elektro-Roller, E-Mopeds und Elektro-Kleinfahrzeuge entwickelt wurde.
Es ermöglicht eine flexible und kosteneffiziente Nutzung dieser Fahrzeuge
sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Wie funktioniert das Jobroller-Prinzip?

Einfach ausgedrückt: Dein Arbeitgeber kann dir ein Fahrzeug als Zusatzleistung, quasi als geldwerten Vorteil leasen. Dieses Konzept ist nicht neu, in der Regel bezieht sich dieses allerdings auf Autos - sowohl kleine als auch große Dienstwagen - und andere Vergünstigungen. Aber nicht jeder will oder braucht ein Auto, vor allem in städtischen Gebieten. Ein Firmenfahrrad ist zwar eine umweltfreundliche und kostengünstige Option, aber nicht für jeden geeignet, vor allem nicht für diejenigen, die nicht verschwitzt zur Arbeit kommen wollen und darauf achten müssen, dass sie angemessene Kleidung tragen.

Eine praktikable Alternative zu Firmenwagen und Fahrrädern

Ein Elektroroller ist oft praktischer als ein Auto oder Fahrrad und trotzdem umweltfreundlich. In Großstädten haben E-Chopper, E-Scooter, E-Motorräder und Elektro Motorroller ebenfalls an Beliebtheit gewonnen.

Mehr Netto auf deinem Konto

Das Zauberwort heißt Gehaltsumwandlung!
Ein Jobroller hat auch finanzielle Vorteile. Ziehe in Erwägung, ihn über deinen Arbeitgeber zu leasen, bevor du ihn kaufst, da die Leasingraten vom Arbeitgeber vom Bruttohalt abgezogen werden können. Das hat den Vorteil, dass du weniger zu versteuerndes Einkommen hast. Das kann sich positiv auf dein Nettogehalt auswirken und du bekommst mehr Gehalt auf dein Konto. Außerdem kannst du den Roller auch für private Zwecke nutzen, nicht nur für den Weg zur Arbeit.

SONS OF ELECTRICITY ist Teil des Jobroller-Händlernetzes

Als Teil des Jobroller-Händlernetzes bietet SONS OF ELECTRICITY einen traditionellen Kaufprozess. Du wählst dir in unserem Onlineshop, oder bei uns eines unserer Fahrzeuge aus und bittest deinen Arbeitgeber, dieses für dich zu leasen. Am besten klärst du diesen Prozess im Voraus. Du bekommst also den E-Chopper, E-Roller, oder ein E-Motorrad von uns und dein Arbeitgeber erhält die Rechnung. So einfach ist das. Klingt das nicht fantastisch?
Außerdem sorgt dieses für mehr Parkplätze auf dem Firmengelände, wenn mehr Kollegen mitmachen.

Für Unternehmen wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Deshalb ist jobroller ein attraktives Benefit in einer Stellenausschreibung oder um Mitarbeiter zu binden.

jobroller bietet viele Vorteile: monatliche Raten ohne Anzahlung, bis zu 46 % Einsparung gegenüber einem Privatkauf, geringe Verbrauchs- und Unterhaltskosten, Verkleinerung des CO₂-Fußabdrucks ...

Gut, wenn man als Arbeitgeber mit einem Extra-Bonus punkten kann. Egal ob E-Scooter, E-Roller oder E-Motorrad. Mit dem jobroller fahren Azubis kostengünstig und umweltfreundlich zum Ausbildungsbetrieb. 

jobroller arbeitet mit Händlern wie SONS OF ELECTRICITY und Marken zusammen, die für Qualität und Zuverlässigkeit stehen. Denn auch nach dem Kauf gehört die persönliche Kundenbetreuung zur jobroller-Philosophie.

Erklärvideo

Hier gelangst du direkt zum Kalkulator von jobroller
wo du verschiedene Szenarien durchrechnen kannst.

KALKULATOR ==>

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der Dienstwagen-Regelung ergeben. Beim Jobroller ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt den E-Roller dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für einen Jobroller, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst und auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug – das sind 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers – wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet. Durch das geringere zu versteuernden Einkommen, sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente). In unserem Vorteilsrechner können Sie sich selbst von der Ersparnis überzeugen.

Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Jobroller) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des Jobroller nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

Die Laufzeit beträgt 36 Monate.

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiter*innen das Jobroller-Benefit-Programm kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand pro E-Roller ist gering und kann digital über unser Jobroller-Arbeitgeberportal abgewickelt werden. Das Arbeitgeberportal stellen wir kostenfrei für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen. Unsere Erfahrung zeigt: Je größer Ihr Zuschuss, desto mehr Mitarbeiter werden sich für einen Jobroller entscheiden. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mitarbeiter bestenfalls durch die Übernahme der Raten für das Versicherungspaket oder durch einen Zuschuss in beliebiger Höhe. Der Zuschuss wird jedoch nicht mit den steuerfreien Zuwendungen von 44 € verrechnet.

Ja. Dafür gibt es entsprechende Versicherungspakete, die bereits in der Leasingrate enthalten sind. Sie minimieren das Gesamtrisiko für den Arbeitgeber.

Ja, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch Jobroller geleast werden.

Der E-Roller kann entweder bei uns, SONS OF ELECTRICITY gewartet werden oder wir verweisen Dich an einen Servicepartner von Jobroller in Deiner Nähe (Standort bis max. 50 km vom Wohnort entfernt).

Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und bei normaler Nutzung entsprechendem Zustand des E-Rollers. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß handeln. Nicht ordnungsgemäß sind z. B. Schäden bzw. Beeinträchtigungen  durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung bzw. Überladung.

Ja, auch Selbständige können über den Jobroller-Service einen-E-Roller beziehen, welcher auch privat genutzt werden darf.

Seit 2019 entfällt die Entnahmebesteuerung. Das bedeutet, dass die private Nutzung künftig einkommenssteuerfrei ist. Die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil ist jedoch weiterhin abzuführen.

Mit einem E-Roller lassen sich problemlos längere Strecken zurücklegen. Ein starkes Argument für Pendler. Zudem kann in der Regel eine zweite Person mitgenommen bzw. mehr transportiert werden. Ein weiterer Vorteil: Strom ist deutlich günstiger, energieeffizienter und nachhaltiger als fossile Brennstoffe. So spart man bis zu 80 % bei den Verbrauchskosten.

Ja. Das Jobroller-Modell gilt auch für E-Chopper und E-Motorräder.

Durch das Jobroller-Programm können Mitarbeiter kostengünstig einen E-Roller, E-Scooter oder ein E-Motorrad über den Arbeitgeber beziehen, der auch privat genutzt werden darf. Der Vorteil im Vergleich zum Barkauf beträgt bis zu 46 %.

Da die Leasingraten beim Jobroller-Konzept immer Betriebsausgaben sind, können vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abziehen. Der E-Roller wird daher für Arbeitnehmer günstiger. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern fällt die Jobroller-Ersparnis entsprechend etwas geringer aus, da hier die Brutto-Leasingrate vom Gehalt einbehalten werden muss.

Grundsätzlich ja. Allerdings schließen manche Tarifverträge die Einführung des Dienst-E-Roller-Modells auf Basis der Entgeltumwandlung aktuell noch aus. Eine sogenannte „Öffnungsklausel“ für den Jobroller ist bei vielen Tarifparteien auch auf Landesebene zurzeit aber im Gespräch.

Ja. In das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Jobroller fest verbunden sind, beispielsweise Gepäckträger oder Case. Nicht eingerechnet werden können z. B. Bekleidung, Helme, etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, erkundigen Sie sich gerne bei unserem Team.

Grundsätzlich sind auch mehrere Jobroller pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Vereinbarungen des Arbeitgebers mit dem E-Roller-Leasinggebers.

Im Falle der Rückgabe des Jobrollers durch den Arbeitnehmer, ist dieser verpflichtet, den E-Roller an den ausliefernden Händler am Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. Der E-Roller muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmer.

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeiter und eine Rückgabe des E-Rollers während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter einen neuen E-Roller bestellen möchte. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich durch die Zahlung eines Ablösebetrages möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Frage lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Grundsätzlich können Sie als Selbstständiger die Ratenbelastung in unserem Vorteilsrechner ermitteln. Für alle weiteren Fragen bzgl. der steuerlichen Anerkennung müssen wir an Ihren Steuerberater verweisen, da in Abhängigkeit von der dienstlichen Nutzung des Leasing-E-Rollers, dieses auch als Unternehmensausgabe angegeben werden kann.

Du möchtest einen Jobroller leasen, oder hast Fragen zum jobroller?

Du kannst uns gerne eine Nachricht, oder deine Fragen per E-Mail senden, oder unsere Hotline
Tel. 0231/39981136 (Mo.-Sa. 10 - 22:00 Uhr) für ein unverbindliche Beratung anrufen.
Gerne übersenden wir dir auch weiters Infomaterial per E-Mail.